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Der April wurde von starkem werblichem Engagement der Händler geprägt. Die Anzeigenzahl aus dem März (Rekordmonat der letzten drei Jahre) wurde zwar nicht erreicht, die des Vorjahres-April allerdings um über 50 % übertroffen.
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In 25 % der Anzeigen wird ein Barpreis beworben. Hier liegt der ausgelobte Gesamtvorteil (zentral ausgelobter Vorteil plus Händlernachlass) bei PKW mit 12,6 % der UPE auf der Höhe des März. Im Vorjahres-April waren es 14,4 %.
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Offensichtlich sind die Fabrikate im zweiten Quartal erst einmal zurückhaltend mit national kommunizierten Verkaufsförderungsmaßnahmen. Der Anteil der Anzeigen für PKW mit Verbrennermotor, die eine zentrale Verkaufsförderungsmaßnahme enthalten, ist auf 15 % gesunken. Durchschnittlich beträgt der Vorteil hierbei 8,5 % der UPE.
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Liegt kein zentraler Vorteil vor, beträgt der Händlernachlass 13 %. Das ist der höchste Wert seit langem, was auf inzwischen wieder vorliegende Verfügbarkeit hindeutet.
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63 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 89 % davon entfallen auf Leasingangebote.
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Ohne Elektrofahrzeuge beträgt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei PKW für Privatkunden 59,8 % nach 43 Monaten Laufzeit. Im Vorjahres-April waren es 63,6 % nach 43 Monaten.
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11 % der Angebote entfallen auf Sondermodelle. Deren reiner Preisvorteil (ohne zusätzliche Inzahlungnahmeprämien o.ä.) liegt bei 6,3 % der UPE.
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Der Anteil der beworbenen Elektrofahrzeuge beträgt 17 %. Hier liegt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei 52,5 % nach 47 Monaten Laufzeit. Bei dieser Berechnung werden die BAFA-Anteile des Bundes nicht berücksichtigt, da sie in den Händlerangeboten sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.
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