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Im Mai lag das werbliche Engagement der Händler leicht über dem des April (+ 7 %). Allerdings wurden die Anzeigenzahlen des Vorjahres-Mai klar verfehlt (- 27 %).
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Die Angebotsqualität ist weiter rückläufig.
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Wird ein Barpreis beworben (was nur noch in 23 % der Anzeigen der Fall ist), liegt der durchschnittliche Gesamtvorteil (zentral ausgelobter Vorteil plus Händlernachlass) bei PKW aktuell bei 12,6 % der UPE. Im April waren es 14,4 %, vor einem Jahr 20 %.
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50 % der Angebote enthalten einen offiziell national kommunizierten Vorteil. Davon entfallen 59 % auf die Fabrikatsanteile an der Innovations-Prämie.
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Nur 29 % der Angebote für Fahrzeuge mit Verbrennermotor werden offiziell mit einer zentralen Maßnahme gestützt. Der Vorteil beträgt durchschnittlich 7,7 % der UPE. Im Vorjahres-Mai waren es 10,1 %.
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Bei Angeboten mit zentralem Vorteil liegt der ausgewiesene Händlernachlass bei 2,5 %, bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil sind es 11 %. Beide Werte liegen einen Prozentpunkt unter denen des Vormonats. Im Vorjahres-Mai lagen die Nachlässe bei 8,5 % bzw. 20 %.
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69 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 94 % davon entfallen auf Leasingangebote.
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Ohne Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride beträgt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei PKW für Privatkunden 61 % nach 44 Monaten Laufzeit. Das entspricht einem Rückgang von drei Prozentpunkten gegenüber dem April bzw. sechs Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahres-Mai.
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13 % der Angebote entfallen auf Elektrofahrzeuge, 17 % auf Plug-in Hybride.
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Bei Leasingangeboten beträgt der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE ohne den staatlichen Anteil an der Innovationsprämie) bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 53 % der UPE nach 44 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 53 % nach 47 Monaten.
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Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen nicht berücksichtigt, da diese in den Händlerangeboten sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.
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