• Gegenüber dem Februar hat das werbliche Engagement der Händler weiter zugenommen. Auch die Anzeigenzahlen aus dem Vorjahres-März werden übertroffen.

  • Die Angebotsqualität ist gegenüber dem Vormonat fast unverändert geblieben. Wird ein Barpreis beworben, liegt der durchschnittliche Gesamtvorteil (zentral ausgelobter Vorteil plus Händlernachlass) bei PKW bei 16,3 % der UPE. Der Anteil der Barpreise nimmt allerdings weiter ab. Nur noch 27 % der Anzeigen weisen diesen aus.

  • Der Anteil der Angebote mit einem offiziell national kommunizierten Vorteil ist von 40 % auf 58 % gestiegen. Davon entfallen 38 % auf die Fabrikatsanteile an der Innovations-Prämie. Ohne diese beträgt der durchschnittlich Vorteil 7,8 % der UPE.

  • Bei Angeboten mit zentralem Vorteil liegt der ausgewiesene Händlernachlass bei 7 %, bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil sind es 15 %.

  • 57 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 94 % davon entfallen auf Leasingangebote. Finanzierungen finden also in der Händlerwerbung wie in den Vormonaten so gut wie nicht statt.

  • Ohne Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride beträgt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei Privatkunden 61 % nach 46 Monaten Laufzeit. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden liegt er bei 68 % nach 42 Monaten.

  • 22 % der Angebote entfallen auf Elektrofahrzeuge (15 %) und Plug-in Hybride (7 %).

  • 62 % der Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride werden mit Leasingangeboten beworben. Der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE ohne den staatlichen Anteil an der Innovationsprämie) beträgt bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 57 % der UPE nach 42 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 62 % nach 45 Monaten. In 90 % der Angebote entspricht die Anzahlung exakt dem staatlichen Anteil an den Innovationsprämie.

  • Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen nicht berücksichtigt, da diese in den Händlerangeboten sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.

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