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Gegenüber dem September hat das werbliche Engagement der Händler deutlich (- 25 %) nachgelassen. Noch klarer ist der Rückgang gegenüber dem Vorjahres-Oktober (- 46 %).
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Die Angebotsqualität ist gegenüber dem September leicht (+ 0,4 %) gestiegen. Wird ein Barpreis beworben (was in 45 % der Angebote der Fall ist), liegt der durchschnittliche Gesamtvorteil (zentral ausgelobter Vorteil plus Händlernachlass) bei PKW bei 19 % der UPE.
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Zum Vergleich: Im Oktober 2020 betrug der durchschnittliche Gesamtvorteil 21,5 %.
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55 % der Angebote sind mit einem offiziell national kommunizierten Vorteil versehen. Ohne die Fabrikatsanteile an der Innovations-Prämie beträgt dieser durchschnittlich 10,8 % der UPE.
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Bei Angeboten mit zentralem Vorteil liegt der ausgewiesene Händlernachlass bei 9 %, bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil sind es 18 %.
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54 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 97 % davon entfallen auf Leasingangebote. Finanzierungen finden also in der Händlerwerbung aktuell so gut wie nicht mehr statt.
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Ohne Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride beträgt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei Privatkunden 61 % nach 45 Monaten Laufzeit. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden liegt er 67 % nach 43 Monaten.
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34 % der Angebote entfallen auf Elektrofahrzeuge (16 %) und Plug-in Hybride (18 %).
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53 % der Fahrzeuge mit staatlicher Förderung (Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge) werden mit Leasingangeboten beworben. Der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE ohne den staatlichen Anteil an der Innovationsprämie) beträgt bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 64 % der UPE nach 37 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 68 % nach 35 Monaten.
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Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen nicht berücksichtigt, da diese in den Händlerangeboten sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.
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