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Die Anzeigen-Quantität im August befindet sich auf dem Niveau des Juli. Der Vorjahres-August wurde um 20 % verfehlt. Da kaum corona-bedingte Einschränkungen vorlagen, ist das werbliche Engagement des Handels als niedrig einzuschätzen.
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Auch die Angebotsqualität ähnelt der des Vormonats. Wird ein Barpreis beworben (45 % der Angebote geben diesen an), liegt der durchschnittliche Gesamtvorteil (zentral ausgelobter Vorteil plus Händlernachlass) bei PKW bei 18,8 % der UPE.
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52 % der Angebote sind mit einem offiziell national kommunizierten Vorteil versehen. Ohne die Fabrikatsanteile an der Innovations-Prämie beträgt dieser durchschnittlich 10 % der UPE.
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Bei Angeboten mit zentralem Vorteil liegt der ausgewiesene Händlernachlass bei 8 %, bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil sind es 19 %.
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59 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 90 % davon entfallen auf Leasingangebote.
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Ohne Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride beträgt der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) bei Privatkunden 61 % nach 45 Monaten Laufzeit.
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Bei Finanzierungen liegt der Zinssatz bei durchschnittlich 2,7 %. Der Finanzierungspreis (Summe aller Zahlungen) beträgt 85 % der UPE.
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10 % der Angebote entfallen auf Plug-in Hybride, 15 % auf Elektrofahrzeuge.
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60 % der Fahrzeuge mit staatlicher Förderung (Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge) werden mit Leasingangeboten beworben. Der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE ohne den staatlichen Anteil an der Innovationsprämie) beträgt bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 60 % der UPE nach 41 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 68 % nach 38 Monaten.
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25 % der Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge werden mit einem Barpreis beworben. Der reine Händlernachlass – also ohne den Herstelleranteil an der Innovationsprämie und ohne Bafa-Anteil - liegt bei durchschnittlich 4,3 %.
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Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen grundsätzlich nicht berücksichtigt, da diese in den Händlerangeboten sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.
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