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In keinem Monat dieses Jahres schalteten die Händler mehr Anzeigen als in diesem Mai. Die Anzeigenanzahl des April wurde um fast 50 % übertroffen.
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Auch die Angebotsqualität hat zugelegt: Wird ein Barpreis beworben (was in 42 % der Angebote der Fall ist), beträgt der durchschnittliche Gesamtvorteil bei PKW 19,5 % der UPE. Das ist ein Prozentpunkt mehr als im April.
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51 % der PKW-Angebote sind mit einem offiziell national kommunizierten Vorteil versehen. Ohne die Fabrikatsanteile an der BAFA-Prämie beträgt dieser durchschnittlich 10,2 % der UPE.
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Bei Angeboten mit zentralem Vorteil beträgt der ausgewiesene Händlernachlass lediglich 8,5 %, was erneut die wohl stattliche Händlerbeteiligung an nationalen Programmen indiziert.
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Bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil liegt der Händlernachlass bei 19,1 %.
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62 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 92 % davon entfallen auf Leasingangebote.
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Der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) beträgt bei Privatkunden 64 % nach 44 Monaten Laufzeit.
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Bei gewerblichen Angeboten liegt der visuelle Restwert bei 71 % nach 37 Monaten Laufzeit.
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Bei Finanzierungen liegt der Zinssatz bei durchschnittlich 1,63 %. Der Finanzierungspreis (Summe aller Zahlungen) beträgt 88 % der UPE
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26,5 % der Angebote entfallen auf Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge.
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62 % der Fahrzeuge mit staatlicher Förderung (Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge) werden mit Leasingangeboten beworben. Der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) beträgt bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 57 % der UPE nach 42 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 69 % nach 37 Monaten.
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Immerhin ein Viertel der Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge wird mit einem Barpreis beworben. Der Händlernachlass liegt hier bei durchschnittlich 6 %.
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Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen nicht berücksichtigt, da diese von den Händlern sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.
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