• Ein kurzer Rückblick Auch der April 2020 war ein Lockdown-Monat. Erst am 20. April durften die Geschäfte wieder öffnen. Der Automobilhandel reagierte werblich darauf recht verhalten.

  • Auch wenn die Händler auch in diesem April in ihrem werblichen Engagement eher zurückhaltend waren, wurde die Zahlen aus dem Vorjahresmonat um 60 % übertroffen, die aus dem März allerdings um 30 % verfehlt.

  • Wird ein Barpreis beworben (was in 45 % der Angebote der Fall ist), beträgt der durchschnittliche Gesamtvorteil bei PKW 18,5 % der UPE. Im März waren es 20 %.

  • 53 % der PKW-Angebote sind mit einem offiziell national kommunizierten Vorteil versehen. Ohne die Fabrikatsanteile an der BAFA-Prämie beträgt dieser durchschnittlich 13,3 % der UPE.

  • Bei Angeboten mit zentralem Vorteil beträgt der ausgewiesene Händlernachlass lediglich 7,1 %, was erneut auf die wohl stattliche Händlerbeteiligung an nationalen Programmen hindeutet.

  • Bei Anzeigen ohne offiziellen zentralen Vorteil liegt der Händlernachlass bei 17,9 %.

  • 66 % aller Angebote enthalten eine Barzahlungsalternative. 90 % davon entfallen auf Leasingangebote.

  • Der durchschnittliche visuelle Restwert der Leasingangebote (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) beträgt bei Privatkunden 66,5 % nach 41 Monaten Laufzeit.

  • Bei gewerblichen Angeboten liegt der visuelle Restwert bei 72 % nach 32 Monaten Laufzeit.

  • Bei Finanzierungen liegt der Zinssatz bei durchschnittlich 1,65 %. Eine Monatsrate entspricht lediglich 0,67 % des Finanzierungspreises (Summe aller Zahlungen). Auf die Schlussrate entfallen hohe 59 % des Finanzierungspreises.

  • 27 % der Angebote entfallen auf Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge.

  • Über die Hälfte der Fahrzeuge mit staatlicher Förderung (Plug-in Hybride und Elektrofahrzeuge) werden mit Leasingangeboten beworben. Der visuelle Restwert (UPE minus Anzahlung minus Summe der Raten in % der UPE) beträgt bei den Elektrofahrzeugen durchschnittlich 57 % der UPE nach 38 Monaten Laufzeit. Bei den Plug-in Hybriden sind es 67 % nach 38 Monaten.

  • Die BAFA-Anteile des Bundes werden in den Tabellen nicht berücksichtigt, da diese von den Händlern sehr unterschiedlich gehandhabt werden und zudem beantragt werden müssen, um nach Bewilligung gewährt zu werden.

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